Wie erhält man das Internationale ENPP -
Qualitätssignum?
Das ENPP-Signum für Psychobiographische Pflegequalität wird auf
offiziellen Antrag an Institutionen (auch einzelne Stationen) vergeben,
wenn die dort vorherrschende Pflegequalität nachgewiesenermaßen
den Qualitätsmaßstäben des psychobio-graphischen Pflegemodells
nach Böhm entspricht.
Der Antrag auf Zertifizierung wird bei der ENPP-Böhm GmbH,
eingereicht, welche die Zertifizierungsprozedur veranlasst.
Bevor dieses geschehen kann, muss die entsprechende Institution
nachweisen:
dass mindestens 80% des beschäftigten Pflegepersonals den
ENPP- Grundkurs erfolgreich absolviert haben,
dass die pflegerisch aktiven Führungskräfte
(z.B. Pflegedienstleitungen, Stationsleitung) den
ENPP-Grundkurs absolviert haben,
dass das administrative Führungspersonal
(z.B. die Heimleitung) und die Mitarbeiter anderer
pflegefremder Abteilungen über die grundlegenden fachlichen
und ideologischen Aussagen der psychobiographischen
Pflegetheorie informiert sind.
Prinzipiell kann die Zertifizierungsprozedur auch als eine Art
Entwicklungsprojekt verstanden werden, welches die konsequente
praktische Umsetzung der psychobiographischen Theorie in der
Institution zum Gegenstand hat. Die nachfolgenden Bedingungen
stellen daher nur eine Mindestanforderung dar. Es ist durchaus
denkbar, dass eine Institution wesentlich mehr Praxisberatung in
Anspruch nehmen möchte, als hier gefordert wird. Eine derartige
Praxisberatung kann natürlich auch dann stattfinden, ohne dass eine
Zertifizierungsabsicht seitens der Institution besteht.
Das Zertifizierungsaudit
Das Zertifizierungsaudit ist kostenpflichtig und umfasst, je nach
Größe des Bereichs, in der Regel ein bis zwei volle Tage.
Die Prüfung sieht wie folgt aus:
Es wird zur systematischen Erfassung des Ist-Zustandes
vorgenommen. Die Beurteilung möchte nicht etwa nur eine
"Gesamtnote" vergeben, sondern ein detailliertes und
differenziertes Feedback-Instrument sein. Die jeweilige
Institution soll ein genaues Bild vom erreichten Leistungsstand
haben.
Die Endbeurteilung umfasst die übergeordneten Bereiche:
Psychobiographische Milieugestaltung im öffentlichen,
halböffentlichen und privaten institutionellen
Wohnbereich,
Innerinstitutionelle Umsetzung des
Psychobiographischen Normalitätsprinzips in Pflege,
Betreuung und Animation usw.,
Rehabilitative Hausideologie (Autonomieförderung,
"Leben" zulassen, Toleranz gegenüber
Verhaltensstörungen zeigen, usw.),
Psychobiographische Pflegeplanung und -qualität
Stufe I (überprüft wird, ob eine professionelle
Pflegeplanung nach Böhm auf Grundkursniveau
vorliegt),
Psychobiographische Pflegeplanung und -qualität
Stufe II (überprüft wird, ob eine professionelle
Pflegeplanung nach Böhm auf Aufbaukursniveau
vorliegt).
Zur Beurteilung dieser Bereiche wird eine Prozentskala benutzt.
Das Gütesiegel kann nur dann vergeben werden, wenn in allen ersten
vier Bereichen jeweils ein Minimum von wenigstens 51
Prozentpunkten erreicht wird. Optisch wird die erreichte Qualität auf
dem Zertifikat für alle fünf Beurteilungen mit folgendem
Sternesystem wiedergegeben:
Die Detailbeurteilung erscheint auf dem Zertifizierungsdokument.
Diese Endbeurteilung stellt eine Beurteilung der bisher erreichten
Psychobiographischen Pflegequalität im Vergleich zur maximal
möglichen dar. Die Beurteilung soll dem Team die vorhandenen
Pflegequalität deutlich machen.
Sollte die Überprüfung erfolgreich verlaufen, erhält die j
eweilige Institution eine detaillierte und nach mehreren
Aspekten differenzierte Beurteilung (siehe oben),
sowie das ENPP-Qualitätssignum für Psychobiographische
Pflegequalität. Das Signum kann nur dann vergeben werden,
wenn mindestens die ersten vier Bereiche eine ausreichende
Beurteilung (mindestens 51%, ein Stern) aufweisen.
Im gegenteiligen Fall wird eine weitere (kostenpflichtige)
Überprüfung mit den noch aktuellen fachlichen Auflagen
terminiert.
Die bereits zertifizierte Institution kann jederzeit eine
kostenpflichtige Neueinschätzung der aktuellen
"psychobiographischen Pflegequalität" anfordern.
Dies wird immer dann anstehen, wenn deutliche
Verbesserungen in den oben genannten Bereichen erfolgt
sind und die jeweilige Institution darüber ein offizielles
Dokument haben möchte. Spätestens jedoch nach zwei J
ahren im Rahmen einer Rezertifizierung.
Aufgaben und Pflichten
einer zertifizierten Institution
Im Regelfall kann man ohnehin davon ausgehen, dass eine Institution,
die derart viel Geld in die Fortbildung ihrer MitarbeiterInnen investiert,
auch ein ernsthaftes Interesse an der Qualitätssicherung hat.
Insofern sind die folgenden Aufgaben und Pflichten nur die logische
Konsequenz des Anspruchs auf eine hohe psychobiographische
Pflegequalität. Die per ENPP-Qualitätssignum zertifizierte Institution
verpflichtet sich vertraglich, die folgenden Aufgaben und Pflichten
zu erfüllen:
Nach bestem Wissen und Gewissen für den Erhalt und die
Weiterentwicklung der erreichten psychobiographischen
Pflegequalität zu sorgen. Dazu gehört natürlich vor allen
Dingen die fachliche Begleitung und Unterstützung von
bereits geschulten MitarbeiterInnen, sowie die konsequente
Nachschulung von neuen MitarbeiterInnen in
Inhouseveranstaltungen oder überregionalen ENPP-Kursen.
In Absprache mit der ENPP-Böhm GmbH eine gewisse
Anzahl von Hospitationsmöglichkeiten für AbsolventInnen
der Grund- und Aufbaukurse zur Verfügung zu stellen.
Im Sinne der Vermeidung eines unangemessenen
Fortbildungstourismus werden die dabei entstehenden Kosten
von den PraktikantInnen selbst getragen. In Absprache mit der
ENPP-Böhm GmbH eine gewisse Anzahl von
interessierten Besuchergruppen zu empfangen.
Auch gilt das Prinzip:
Entstehende Kosten (z.B. Personalfreistellung) sollten den
BesucherInnen verrechnet werden. Diese Regelung wird dann
wichtig, wenn die zertifizierte Institution einen gewissen
Bekanntheitsgrad erreicht.
Die ENPP-Tafel und das Beurteilungszertifikat in der
Institution an einem sichtbaren Platz anzubringen und
rechtzeitig eine Aktualisierung bei der zuständigen
ENPP-Böhm GmbH zu beantragen.
Die ENPP-Tafel an die ENPP-Böhm GmbH
zurückzugeben, falls das Qualitätssignum aufgrund einer
unzureichenden psychobiographischen Pflegequalität
zurückgegeben werden muss.
Die Kosten für die Tafel werden nicht zurückerstattet.
Bei Beschwerden ist Mitarbeitern der
ENPP-Böhm GmbH Zutritt zu gewähren zwecks
unangemeldeter, anlassbezogener Prüfung.
Entzug des ENPP - Qualitätssignums
Die ENPP-Böhm GmbH kann und muss einen Entzug des
Qualitätssignums veranlassen, wenn die Beurteilung des
ENPP-Praxisberaters auf eine Verschlechterung der
Psychobiographischen Pflegequalität hinweist. Dieser Fall tritt ein,
wenn die entsprechende Institution trotz detaillierter Beurteilung und
spezifischen Auflagen über längere Zeit keine erkennbaren oder
ausreichenden Fortschritte macht.
Geschäftsbedingungen
Die Zertifizierungsprozedur ist prinzipiell eine Tätigkeit
der ENPP-Böhm GmbH, bzw. der entsendeten
ENPP-Praxisberaterin.